EIN ERFOLG DER VERTEIDIGER VON SMM LEGAL – PROF. DR HAB. MED. KRZYSZTOF DREWS ERNEUT RECHTSKRÄFTIG FREIGESPROCHEN

Am 24. Mai 2017 hat das Berufungsgericht in Poznań das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aufrechterhalten und die im medial bekannt gewordenen Fall des Todes einer Patientin und ihrer ungeborenen Kinder im Krankenhaus für Gynäkologie und Geburtshilfe in Poznań in der Polna-Straße angeklagten Gynäkologen wieder rechtskräftig freigesprochen. Prof. K. Drews war im Prozess durch die Partner von SMM Legal – Rechtsanwalt Przemysław Maciak und Rechtsanwalt Krzysztof Urbańczak – vertreten.

Das Gericht hat eindeutig kein Vorliegen der Voraussetzungen für die Schuld der Ärzte festgestellt, einen ärztlichen Kunstfehler ausgeschlossen und unterstrichen, dass die Ärzte keinen Verstoß begangen haben.

Der Fall, der medial für großes Aufsehen sorgte, war seit Jahren in nacheinander folgenden Instanzen anhängig. Die derzeitige Entscheidung ist rechtskräftig.

http://poznan.onet.pl/ginekolodzy-oskarzeni-ws-smierci-pacjentki-prawomocnie-uniewinnieni/53cdmmh

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