Die zunehmende Zuspitzung öffentlicher Debatten führt immer häufiger zu Konflikten an der Schnittstelle zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten wie dem guten Ruf, der Würde oder dem Ansehen einer Person oder Organisation. Eine Antwort auf dieses Phänomen soll das neue Anti-SLAPP-Gesetz geben, das am 8. Juli 2026 in Kraft getreten ist.

Wann dient eine Klage nicht mehr dem Schutz individueller Rechte, sondern der Unterdrückung öffentlicher Debatten? Wie lässt sich feststellen, ob ein Kläger nicht vielmehr versucht, berechtigte und sachlich fundierte Kritik einzuschränken? Die neuen Vorschriften sollen Antworten auf diese Fragen liefern und die Grenzen der Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtsschutzes bestimmen.

Was ist eine SLAPP-Klage?

Der in der öffentlichen Debatte häufig verwendete Begriff SLAPP (Strategic Lawsuit Against Public Participation) bezeichnet strategische Klagen, die darauf abzielen, die öffentliche Beteiligung und Debatte zu unterdrücken.

Ob eine Klage als SLAPP einzustufen ist, hängt nicht allein von ihrer Erhebung ab, sondern von ihrem tatsächlichen Zweck. Eine Klage weist insbesondere dann Merkmale einer SLAPP-Klage auf, wenn sie nicht dem Schutz subjektiver Rechte dient, sondern einen sogenannten „chilling effect“ erzeugen soll, indem sie öffentliche Diskussionen einschränkt und Beteiligte davon abhält, sich weiterhin zu gesellschaftlich relevanten Themen zu äußern.

Nicht selten beruhen derartige Maßnahmen zudem auf einem wirtschaftlichen, organisatorischen oder gesellschaftlichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien.

Ein typisches Beispiel wäre der Fall, dass ein Umweltaktivist die Öffentlichkeit über begründete Verdachtsmomente einer Gewässerverschmutzung durch die Gesellschaft X informiert. Anstatt sich inhaltlich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen, erhebt das Unternehmen mehrere Klagen auf hohe Schadensersatzsummen, um die Tätigkeit des Aktivisten einzuschränken und eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Ziel des Anti-SLAPP-Gesetzes

Das Gesetz vom 29. Mai 2026 über besondere Schutzmaßnahmen in zivilrechtlichen Verfahren für Personen, die an der öffentlichen Debatte teilnehmen (Gesetzblatt 2026, Pos. 830) gilt seit dem 8. Juli 2026 und setzt die Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 um.

Der polnische Gesetzgeber ist dabei über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgegangen. Während die Richtlinie ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte erfasst, findet das polnische Gesetz auch auf rein nationale Verfahren Anwendung.

Ziel der Regelung ist es, sogenannten Einschüchterungs- oder Schweigeklagen entgegenzuwirken, die nicht dem Schutz verletzter Rechte dienen, sondern darauf abzielen, Teilnehmer öffentlicher Debatten von Äußerungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse abzuhalten.

Wie definiert das Gesetz die öffentliche Debatte?

Nach Artikel 2 des Anti-SLAPP-Gesetzes umfasst die öffentliche Debatte:

„sämtliche Äußerungen oder sonstige Handlungen im Rahmen der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, der Freiheit der Kunst und Wissenschaft, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit oder der Gewissens- und Religionsfreiheit sowie unmittelbar damit verbundene vorbereitende, unterstützende oder fördernde Tätigkeiten in Angelegenheiten von berechtigtem öffentlichem Interesse.“

Hierzu zählen insbesondere Fragen der Grundrechte, der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie Tätigkeiten von Amtsträgern und Verfahren vor öffentlichen Behörden.

Der Begriff der öffentlichen Debatte ist daher weit auszulegen und umfasst grundsätzlich alle Äußerungen und Handlungen im Zusammenhang mit Themen von gesellschaftlicher Relevanz.

Wann kann eine Klage als SLAPP eingestuft werden?

Bei der Beurteilung, ob eine Klage SLAPP-Charakter hat, berücksichtigt das Gericht sämtliche Umstände des Einzelfalls, insbesondere:

  • die Unverhältnismäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche,

  • die wiederholte Einleitung ähnlicher Verfahren,

  • einschüchternde Maßnahmen,

  • den Missbrauch prozessualer Instrumente,

  • die Ausnutzung wirtschaftlicher oder politischer Machtpositionen zur Druckausübung auf die beklagte Partei.

Das Gesetz sieht besondere Schutzmechanismen gegen Klagen vor, die auf die Unterdrückung öffentlicher Debatten gerichtet sind, sowie gegen offensichtlich unbegründete Ansprüche und den Missbrauch prozessualer Rechte.

Das Gericht kann eine Klage von Amts wegen oder auf Antrag des Beklagten als SLAPP einstufen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass der Kläger nachweisen muss, dass die Klage nicht darauf abzielt, die öffentliche Debatte einzuschränken oder zu verhindern.

Wer sollte besondere Vorsicht walten lassen?

Obwohl das Anti-SLAPP-Gesetz in erster Linie mit dem Schutz von Journalisten, Aktivisten und Nichtregierungsorganisationen in Verbindung gebracht wird, dürfte seine praktische Bedeutung deutlich weiter reichen.

Die Vorschriften können überall dort Anwendung finden, wo sich öffentliche Aufmerksamkeit auf Tätigkeiten privater oder öffentlicher Akteure richtet, insbesondere in Bereichen wie Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte oder das Handeln von Amtsträgern.

Besondere Vorsicht bei der Formulierung von Ansprüchen sollten daher unter anderem Kommunen, Unternehmen der Energie-, Industrie-, Bau-, Transport-, Pharma- und Medienbranche walten lassen, sofern sich ihre Klagen auf Äußerungen beziehen, die Angelegenheiten von berechtigtem öffentlichem Interesse betreffen.

Fünf Dinge, die man bei einer Klage besser vermeiden sollte

  1. Klagen in Bagatellsachen, bei denen die beanstandeten Äußerungen innerhalb der Grenzen zulässiger Kritik und öffentlicher Debatte liegen.

  2. Die Geltendmachung offensichtlich unverhältnismäßiger Ansprüche. In Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten fallen die zugesprochenen Beträge häufig deutlich niedriger aus als die Forderungen der Kläger. Oft kann die Zahlung eines angemessenen Betrags an einen gemeinnützigen Zweck sinnvoller sein.

  3. Die Einleitung mehrerer gleichartiger Verfahren gegen dieselbe Person aufgrund desselben oder eines vergleichbaren Sachverhalts.

  4. Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, die auf eine präventive Einschränkung öffentlicher Debatten abzielen, insbesondere Veröffentlichungsverbote oder Redeverbote.

  5. Die Klage gegen eine natürliche Person allein deshalb, weil sie ein leichteres Ziel darstellt, obwohl möglicherweise auch eine Organisation, Redaktion oder andere Institution verantwortlich sein könnte.

Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?

Das Gesetz beschränkt sich nicht darauf, die Voraussetzungen einer SLAPP-Klage zu benennen, sondern sieht auch konkrete Sanktionen vor.

Hierzu gehören insbesondere:

  1. die Verhängung einer Geldstrafe von bis zu dem Zwanzigfachen des gesetzlichen Mindestlohns (etwa 96.000 PLN im Jahr 2026) und in besonders begründeten Fällen bis zum Hundertfachen des Mindestlohns (über 480.000 PLN);

  1. die Verpflichtung des Klägers, den Urteilstenor auf eigene Kosten in der vom Gericht bestimmten Weise zu veröffentlichen;

  2. die obligatorische Verpflichtung zur Erstattung der Prozesskosten des Beklagten.

Darüber hinaus kann der Beklagte beantragen, den Kläger zur Leistung einer Sicherheit für die Prozesskosten zu verpflichten. Wird diese Sicherheit nicht fristgerecht erbracht, wird die Klage abgewiesen.

Fazit

Da das Gesetz erst seit dem 8. Juli 2026 gilt, bleibt abzuwarten, wie die Gerichte von den neuen Befugnissen Gebrauch machen werden. Zu beachten ist zudem, dass die geänderten Vorschriften der polnischen Zivilprozessordnung auf vor diesem Datum eingeleitete Verfahren keine Anwendung finden.

Unabhängig davon steht fest, dass das Gesetz erhebliche Änderungen für Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten mit sich bringt und den Schutz der Teilnehmer öffentlicher Debatten vor dem missbräuchlichen Einsatz gerichtlicher Verfahren deutlich stärkt.