Portfolio-Eintrag
Subsidiäre Anklage, die mit einer Verurteilung endete
Mandant
Unser Mandant war ein Unternehmer, der in der medizinisch‑pflanzlichen Branche tätig war und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung führte, an der drei Personen als Gesellschafter beteiligt waren. Einer der Gesellschafter – der zugleich als alleiniger Geschäftsführer fungierte – gründete unter Mitwirkung Dritter eine neue Gesellschaft und nahm eine konkurrierende Geschäftstätigkeit auf.
Im Rahmen eines geplanten und konsequent umgesetzten Vorgehens, das auf eine feindliche Übernahme des Unternehmens unseres Mandanten abzielte, wurden zahlreiche rechtliche und tatsächliche Maßnahmen ergriffen. Zunächst wurde das Buchhaltungsbüro gewechselt und sämtliche Buchhaltungsunterlagen von dem bisherigen Büro übernommen, wobei ein erheblicher Teil dieser Unterlagen anschließend verborgen wurde und bis heute nicht wieder aufgefunden werden konnte. Unter dem Vorwand gewöhnlicher Geschäftsbeziehungen schlossen die Täter im Namen der Gesellschaft äußerst nachteilige Verträge ab, verweigerten aus Angst vor der Abberufung des Geschäftsführers die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und entfernten Handelswaren aus der Gesellschaft, die auf der Grundlage eines fingierten Vertrages auf die neu gegründete konkurrierende Gesellschaft übertragen wurden, wodurch dieser die sofortige Aufnahme ihrer Tätigkeit ermöglicht wurde. Darüber hinaus wurden aus den Hauptgeschäftsräumen stilvolle und antike Möbel entfernt, die zur Ausstattung der Räumlichkeiten des neuen Unternehmens dienten. Zudem wurde eine Datenbank mit Kundendaten sowie urheberrechtlich geschützten Rezepturen für Kräutermischungen illegal kopiert, und die bisherigen Mitarbeiter wurden in dem neuen Verkaufsstandort beschäftigt. Die Täter stellten außerdem die Zahlung der Miete sowie die Bedienung von Krediten ein, was zum Verlust der Geschäftsräume und zur Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens unseres Mandanten führte. Infolgedessen übernahm die neue Gesellschaft Waren, Ausstattung, Kundenstamm, Lieferanten und Know-how und nahm ihre Geschäftstätigkeit in vollem Umfang auf – auf Kosten der Gesellschaft unseres Mandanten.
Trotz des offensichtlichen Umfangs und der Vielschichtigkeit der Angelegenheit sah die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevanten Tatbestandsmerkmale und qualifizierte den Streit als rein zivilrechtlich, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Nach Einlegung einer Beschwerde durch unsere Kanzlei hob das Bezirksgericht den Einstellungsbeschluss auf und verpflichtete die Staatsanwaltschaft zur weiteren Durchführung der Ermittlungen. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut ein und berief sich dabei auf dieselben unbegründeten Gründe.
Als Reaktion darauf erarbeitete und erhob unser Team eine subsidiäre Anklage und übernahm damit die Rolle der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren wegen schwerer, von Amts wegen zu verfolgender Straftaten. Infolgedessen verurteilte das Amtsgericht die Angeklagten, und das Landgericht bestätigte das Urteil in vollem Umfang und teilte unsere Rechtsauffassung vollständig.
Schwerpunkt:
Herausforderung
Die Aufgabe des Teams bestand darin nachzuweisen, dass die Angelegenheit strafrechtlicher Natur war und dass sich ein Gesellschafter unseres Mandanten einer feindlichen Übernahme des Gesellschaftsvermögens sowie eines rechtswidrigen Verhaltens im Bereich des Wettbewerbsrechts schuldig gemacht hatte. Das Verfahren erwies sich sowohl in beweisrechtlicher als auch in rechtlicher Hinsicht als äußerst komplex, insbesondere da sich die Täter auf von spezialisierten Rechtsanwälten erstellte Dokumente stützten, die ihnen die Sicherheit geben sollten, dass ihnen keine Konsequenzen drohen würden. Eine besondere Herausforderung bestand darin, eines der Sachverständigengutachten anzufechten, das die Grundlage für die Einstellung des Verfahrens bildete, sowie Beweise dafür aufzufinden, dass Vermögenswerte ohne buchhalterische Dokumentation „abgezogen“ worden waren.
Resultat userer Arbeit
Wir erhoben eine subsidiäre Anklage und warfen unter anderem einem Gesellschafter unseres Mandanten die Begehung von sieben Straftaten vor, darunter eine feindliche Übernahme des Gesellschaftsvermögens sowie Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft, in einem Verfahren wegen von Amts wegen zu verfolgender Straftaten, das ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft geführt wurde, nachdem diese sich aus dem Verfahren „zurückgezogen“ hatte.
Wir haben das Sachverständigengutachten zur vergleichenden Analyse der Datenbank erfolgreich angefochten, indem wir Mängel in der Methodik des Sachverständigen und infolgedessen in der Bewertung der von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Beweise aufgezeigt haben.
Trotz des Versuchs, unserem Mandanten den Diebstahl von Unterlagen zur Last zu legen, konnten wir nachweisen, dass es der Gesellschafter war, der diese unbefugt an sich genommen und veruntreut hatte.
Es ist uns gelungen, eine Verurteilung der Angeklagten sowie die Zusprechung von Schadensersatz zugunsten unseres Mandanten zu erwirken – trotz der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und entgegen deren Bewertung des Beweismaterials.
