Portfolio-Eintrag

Rechtskräftiger Freispruch von Grzegorz Wojtera – Gemeindevorsteher der Gemeinde Suchy Las

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Mandant

Der Mandant der Kanzlei, Grzegorz Wojtera, der seit 1998 ununterbrochen das Amt des Gemeindevorstehers der Gemeinde Suchy Las ausübt, wurde wegen Überschreitung seiner Befugnisse sowie wegen der Verursachung eines erheblichen Schadens am Vermögen der Gemeinde angeklagt. Das Gerichtsverfahren war seit Dezember 2021 anhängig und betraf Pachtverträge über zwei Grundstücke (für den Wasserpark Octopus sowie einen Parkplatz in Biedrusko) sowie den Bau einer Außenstelle der Grundschule in Suchy Las. Die Verteidigung wies nach, dass Gemeindevorsteher Wojtera bei der Umsetzung all dieser Vorhaben nicht zum Nachteil der Gemeinde gehandelt und die öffentlichen Finanzen ordnungsgemäß verwaltet hat. Gegen Grzegorz Wojtera wurden drei Anklagepunkte erhoben, von denen jeder einzelne durch die Verteidigung widerlegt wurde. Im März 2023 sprach das Bezirksgericht in Poznań ihn vollumfänglich frei; gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Im Januar 2024 bestätigte das Berufungsgericht in Poznań den Freispruch von Grzegorz Wojtera in Bezug auf sämtliche ihm zur Last gelegten Taten. Das Urteil ist rechtskräftig, womit das über mehrere Jahre andauernde Verfahren endgültig abgeschlossen wurde.

Schwerpunkt:

Strafrecht

Herausforderung

Die Aufgabe des Verteidigungsteams bestand darin, nachzuweisen, dass der Gemeindevorsteher weder seine Befugnisse überschritten noch missbraucht hat, unter anderem im Bereich der öffentlichen Finanzen, sowie die Zweckmäßigkeit der gewählten Umsetzungsformen der Investitionen im Kontext der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde und der Notwendigkeit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben – insbesondere der Befriedigung der Bedürfnisse der Einwohner – darzulegen. Eine zusätzliche Herausforderung stellte die Anfechtung des im Verfahren erstellten Sachverständigengutachtens dar, das die Grundlage der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage bildete.

Resultat userer Arbeit

Der Gemeindevorsteher wurde vom Bezirksgericht in Poznań freigesprochen, und das Urteil wurde anschließend vom Berufungsgericht in Poznań bestätigt. In beiden Verfahren wurde der Gemeindevorsteher vom Verteidigungsteam der Kanzlei SMM Legal vertreten.

Anfechtung eines für den Mandanten nachteiligen Sachverständigengutachtens aus dem Bereich der Rechnungslegung und Finanzen, das die Grundlage der Anklage bildete. Während zweier Vernehmungen vor Gericht nahm die Sachverständige von ihren zuvor vertretenen Schlussfolgerungen Abstand.

Erwirkung für den Mandanten günstiger und für das Verfahren wesentlicher Zeugenaussagen, insbesondere im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Investitionen sowie deren Bedeutung für die Einwohner der Gemeinde. In dem Verfahren wurden 57 Zeugen vernommen.

Einholung eines professoralen Gutachtens, das die Schlussfolgerungen der Sachverständigen zum rechtlichen Charakter der vom Gemeindevorsteher geschlossenen Verträge in Frage stellte.

Zurückweisung weiterer von der Staatsanwaltschaft gestellter Beweisanträge durch das Gericht, insbesondere des Antrags auf Einholung eines ergänzenden Sachverständigengutachtens zu zusätzlichen Berechnungen hinsichtlich des angeblich der Gemeinde im Zusammenhang mit dem Bau der Schule entstandenen Schadens.

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