Neue Möglichkeiten für Städte
Die jüngsten Änderungen der Vorschriften für Energiegenossenschaften eröffnen die Möglichkeit, solche Strukturen künftig auch in Städten zu gründen. Bisher konnten entsprechende Initiativen ausschließlich in ländlichen und städtisch-ländlichen Gemeinden umgesetzt werden. Die neuen Regelungen können jedoch noch nicht vollständig angewendet werden, da sie der Zustimmung der Europäischen Kommission bedürfen, auf die Polen weiterhin wartet. Das Verfahren wurde unter der Nummer SA.121920 registriert. Aus einer der jüngsten Stellungnahmen des Ministeriums für Klima und Umwelt geht hervor, dass die Genehmigung möglicherweise bis Ende 2026 erteilt wird. Es lohnt sich daher, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, damit Städte die neuen Lösungen zügig umsetzen können, sobald die Vorschriften vollständig anwendbar sind.
Was ist eine Energiegenossenschaft?
Eine Energiegenossenschaft besitzt Rechtspersönlichkeit, handelt auf Grundlage einer Satzung und ist in das nationale Gerichtsregister (KRS) einzutragen. Je nach Tätigkeitsgebiet – ländlich, städtisch-ländlich oder städtisch – ist zudem eine Eintragung in das Verzeichnis des Generaldirektors des Nationalen Zentrums für Landwirtschaftsförderung (KOWR) oder des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE) erforderlich. Ihr Hauptzweck besteht darin, die von ihren Mitgliedern getragenen Energiekosten zu senken und zu optimieren.
Im öffentlichen Sektor bestehen bereits Energiegenossenschaften, denen Gebietskörperschaften, deren organisatorische Einheiten sowie kommunale Unternehmen angehören. Dieses Modell ermöglicht die Verbindung lokaler Energieerzeugungsquellen mit ihren wichtigsten, darunter besonders energieintensiven, Verbrauchern. Eine entsprechend gestaltete Mitgliederstruktur begünstigt eine effizientere Bilanzierung und Abrechnung von Energie durch deren lokale Erzeugung und Nutzung innerhalb der Genossenschaft.
Schritt 1. Analyse des Energiepotenzials
Die Gründung einer Energiegenossenschaft durch öffentliche Einrichtungen ermöglicht die Nutzung bestehender Erzeugungsquellen, etwa Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden, sowie von Flächen für neue Investitionen. Die erzeugte Energie kann anschließend energieintensive Mitglieder der Genossenschaft, beispielsweise Schulen, versorgen.
Der erste Vorbereitungsschritt sollte die Identifizierung potenzieller Energieerzeuger und -verbraucher, die Analyse des Energieverbrauchs sowie die Auswahl eines optimalen Mitgliedschaftsmodells umfassen.
Die Analyse sollte insbesondere Folgendes beinhalten:
Audit der Energieprofile von Gebietskörperschaften, kommunalen Unternehmen, Schulen und Fernwärmeunternehmen;
Identifizierung der wichtigsten Energieentnahmestellen (PPE);
Analyse des täglichen und saisonalen Energieverbrauchs;
Bewertung des Eigenverbrauchspotenzials;
Bestandsaufnahme verfügbarer Einsatzstoffe, einschließlich Klärschlämmen und Bioabfällen, sowie der vorhandenen Energieinfrastruktur.
Schritt 2. Rechtliches Modell und Organisation der Genossenschaft
Die Ergebnisse der Analyse bilden die Grundlage für die Auswahl des rechtlichen Modells und die Umsetzung weiterer Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere die Ausarbeitung der Satzung, die Festlegung der Mitgliederstruktur, die Zuordnung der Energieentnahmestellen zu den Mitgliedern, die Erstellung einer vorläufigen Bedarfsdeckungsbilanz sowie die Beantragung von Netzanschlussbedingungen für Anlagen aus erneuerbaren Energiequellen.
Der rechtliche Prozess wird mit der Eintragung in das nationale Gerichtsregister sowie in das zuständige Verzeichnis des KOWR beziehungsweise der URE abgeschlossen. Die Eintragung in das Verzeichnis des Präsidenten der URE wird jedoch erst nach Erteilung der Zustimmung durch die Europäische Kommission möglich sein.
Weitere Umsetzungsschritte
Damit endet der Prozess nicht. Ein Teil der weiteren Umsetzungsmaßnahmen kann und sollte bereits parallel zur Analyse oder unmittelbar auf deren Grundlage durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, der Vergleich technologischer Varianten und Bilanzierungsmodelle, die Auswahl von Anlagenbauern und technischen Betreibern sowie die Sicherstellung der Finanzierung.
Die praktischen und rechtlichen Aspekte dieser Maßnahmen werden wir in den nächsten Artikeln zum Betrieb und zur Entwicklung von Energiegenossenschaften näher erläutern.