Case study
Erste Einführung des neuen Kapitalinstruments AT1 in Polen und Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde
Klient
Die SGB-Bank S.A. agiert als Mitgliedsbank der genossenschaftlichen Bankengruppe. Sie handelt für und in Zusammenarbeit mit den SGB-Genossenschaftsbanken und sorgt für die positive Entwicklung der Gruppe. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich darauf, die SGB-Genossenschaftsbanken mit modernen und sicheren Finanzlösungen zu versorgen, die den Bedürfnissen der lokalen Gemeinschaften entsprechen und ihren Zielen dienen – auf partnerschaftlicher Basis, mit Dialog und freundschaftlichen Beziehungen.
Specjalizacja:
Wyzwanie
Das Ziel des Mandanten der Kanzlei, der SGB Bank S.A., einer Tochtergesellschaft der Genossenschaftlichen Bankengruppe, war es, von den neuen Bestimmungen des Bankengesetzes zu profitieren, die es ermöglichen, AT1-Instrumente als Eigenmittel der Bank zu qualifizieren, was wiederum eine Erhöhung der MREL-TEM-Quote und den Laverage-Effekt ermöglicht. Die Herausforderung bestand in erster Linie darin, die für den Prozess erforderlichen Vereinbarungen und Satzungen vorzubereiten und sie an die neuen Vorschriften anzupassen, die die Verwendung von AT1-Instrumenten ermöglichen und die in der polnischen Rechtsordnung am 1. Oktober 2023 in Kraft treten.
Efekty naszej pracy
Erfolgreicher Abschluss eines Pionierprojekts auf dem polnischen Finanzmarkt.
Einholung der Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde, AT1-Eigenkapitalinstrumente als Eigenmittel der Bank zu qualifizieren.
Stärkung der Eigenmittel der Bank und Erhöhung des Leverage – Effekts und des MREL-TEM (Mindesthöhe der Eigenmittel und der anrechenbaren Verbindlichkeiten).
Unterstützung der Bank bei ihrem Wachstum und ihrer Entwicklung, sodass sie ihren Kunden moderne Produkte anbieten kann.