Seit dem 1. Januar 2026 ist die E-Zustellung (e-Doręczenia) der primäre Kommunikationskanal für öffentliche Stellen in Polen. Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für Unternehmen und worauf sollten sie besonders achten?
Die E-Zustellung ist das elektronische Pendant zum Einschreiben mit Rückschein. Sie ermöglicht den Versand und Empfang von Schriftstücken in digitaler Form mit derselben Rechtswirkung wie ein herkömmlicher eingeschriebener Brief.
Wer muss über eine E-Zustellungsadresse verfügen?
Zu den wichtigsten verpflichteten Gruppen gehören:
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Unternehmen, die im Nationalen Gerichtsregister (KRS) eingetragen sind
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Unternehmer, die im Zentralregister für Gewerbetätigkeiten (CEIDG) eingetragen sind (nichtöffentliche Einheiten, die bis zum 31. Dezember 2024 in CEIDG registriert wurden, müssen ihre E-Zustellungsadresse bis spätestens 30. September 2026 in die Datenbank elektronischer Adressen eintragen lassen)
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Öffentliche Einrichtungen
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Angehörige reglementierter Berufe, insbesondere Rechtsanwälte, Rechtsberater, Notare, Steuerberater und Patentanwälte
Unterschiede zwischen ePUAP und der E-Zustellung
Obwohl sowohl ePUAP als auch die E-Zustellung der elektronischen Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung dienen, handelt es sich um unterschiedliche Systeme. Die E-Zustellung soll langfristig zum zentralen offiziellen Kommunikationskanal werden und in vielen Bereichen das bisher genutzte ePUAP ersetzen.
ePUAP wurde als Plattform geschaffen, über die Verwaltungsangelegenheiten online abgewickelt und Anträge eingereicht werden können. Die E-Zustellung dient hingegen in erster Linie der rechtswirksamen elektronischen Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken mit derselben Rechtswirkung wie ein Einschreiben mit Rückschein.
Wo und wie richtet man ein E-Zustellungspostfach ein?
Ein E-Zustellungspostfach kann durch die Beantragung bei einem öffentlichen oder einem qualifizierten privaten Dienstleister eingerichtet werden.
Im Rahmen des öffentlichen Dienstes können:
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Unternehmen, die im KRS eingetragen sind, einen separaten Antrag auf Einrichtung einer E-Zustellungsadresse stellen oder diesen zusammen mit einem Registrierungs- bzw. Änderungsantrag im KRS einreichen.
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Unternehmer, die im CEIDG eingetragen sind, den Antrag unabhängig oder gemeinsam mit der Anmeldung bzw. Änderung ihrer Gewerbetätigkeit stellen.
Worin unterscheiden sich der öffentliche und der qualifizierte Dienst?
Öffentlicher Dienst
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Das Postfach wird über die staatlichen Portale Gov.pl oder Biznes.gov.pl eingerichtet.
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Der Dienst ist kostenlos und dient der Kommunikation mit öffentlichen Stellen, wie Behörden, Gerichten oder der Sozialversicherungsanstalt (ZUS).
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Er wird vom benannten Betreiber, derzeit der Polnischen Post (Poczta Polska), bereitgestellt.
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Der Zugriff auf das persönliche Postfach ist auch über die Anwendung mObywatel möglich.
Qualifizierter Dienst
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Adresse und Postfach werden direkt bei einem kommerziellen Anbieter eingerichtet.
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Er ermöglicht nicht nur die Kommunikation mit öffentlichen Stellen, sondern auch mit Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen nichtöffentlichen Einrichtungen.
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Der Dienst ist kostenpflichtig und richtet sich nach der jeweiligen Preisliste des Anbieters.
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Die E-Zustellung kann in elektronische Dokumentenmanagementsysteme integriert werden.
