Die ausbleibende Zahlung für eine erbrachte Dienstleistung oder gelieferte Ware ist ein Problem, mit dem Unternehmen regelmäßig konfrontiert werden. Was ist also zu tun, wenn ein Vertragspartner eine Rechnung nicht bezahlt?
1. Ist der Gang zum Gerichtsvollzieher der erste Schritt?
Nein. Die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich das letzte und nicht das erste Glied in der Kette der Forderungsbeitreibung.
Hat der Vertragspartner nicht fristgerecht gezahlt, empfiehlt es sich zunächst, ihn zur Zahlung aufzufordern. In der Zahlungsaufforderung sollten mindestens die Höhe der Forderung, der Rechtsgrund der Forderung sowie die Frist angegeben werden, innerhalb derer die Zahlung erwartet wird.
Erst wenn außergerichtliche Maßnahmen erfolglos bleiben, ist es sinnvoll, den Rechtsweg zu beschreiten und anschließend gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher einzuleiten.
2. Welche weiteren Schritte umfasst die Forderungsbeitreibung?
Im Regelfall erfolgt die Beitreibung einer Forderung in mehreren Schritten.
Der erste Schritt ist die außergerichtliche Forderungsbeitreibung. Der Gläubiger fordert den Vertragspartner zur freiwilligen Begleichung der ausstehenden Forderung auf.
Der zweite Schritt ist das gerichtliche Verfahren. Zahlt der Schuldner trotz Zahlungsaufforderung weiterhin nicht, kann der Gläubiger beim Gericht Klage auf Zahlung erheben. Für die Klage ist eine Gerichtsgebühr zu entrichten. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann das Verfahren unter anderem mit dem Erlass eines Zahlungsbefehls oder eines Urteils enden.
Erst in einem weiteren Schritt kann das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet, d. h. die Angelegenheit an einen Gerichtsvollzieher weitergeleitet werden. Mit anderen Worten: Allein der Besitz einer unbezahlten Rechnung bedeutet noch nicht, dass der Gläubiger diese einfach einem Gerichtsvollzieher übergeben und die zwangsweise Beitreibung der Forderung verlangen kann.
3. Wie lange dauert die Forderungsbeitreibung und ist sie mit hohen Kosten verbunden?
Dies hängt vor allem davon ab, in welchem Stadium sich der Vertragspartner zur Zahlung entschließt. Ist eine Zahlungsaufforderung ausreichend, sind die Kosten vergleichsweise gering und beschränken sich in der Regel auf die Kosten der Korrespondenz.
Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, ist mit einer Gerichtsgebühr zu rechnen, deren Höhe sich nach dem Wert der geltend gemachten Forderung richtet.
Zahlt der Schuldner auch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens nicht, kann es notwendig sein, die Angelegenheit an einen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten, was ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Selbstverständlich kann in jeder Phase ein professioneller Rechtsbeistand hinzugezogen werden, wodurch ebenfalls zusätzliche Kosten entstehen.
Gewinnt der Kläger den Rechtsstreit, erstattet der Beklagte dem Kläger grundsätzlich die Gerichtsgebühr sowie, sofern ein professioneller Rechtsbeistand beauftragt wurde, die gesetzlich vorgesehenen Kosten der Rechtsvertretung. Auch die im Zwangsvollstreckungsverfahren anfallenden Kosten trägt grundsätzlich der Schuldner.
4. Kann in einem Vertrag eine Vertragsstrafe für die Nichtzahlung vereinbart werden?
Eine Vertragsstrafe ist kein geeignetes Instrument zur Absicherung von Geldforderungen.
Bei verspäteter Erfüllung einer Geldleistung stehen dem Gläubiger Verzugszinsen zu. Handelt es sich um eine Forderung aus einem Handelsgeschäft, kann zusätzlich ein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Forderungsbeitreibung bestehen.
Statt im Vertrag eine „Strafe für eine unbezahlte Rechnung“ vorzusehen, empfiehlt es sich daher, ein umfassendes System zur Absicherung von Zahlungen zu schaffen. Ein sorgfältig gestalteter Vertrag kann die Position des Gläubigers erheblich stärken, noch bevor überhaupt Zahlungsprobleme entstehen.