STELLUNGNAHME DES PARTNERS VON SMM LEGAL PROF. ORLICKI IN DER POLNISCHEN TAGESZEITUNG RZECZPOSPOLITA

In der heutigen Sonderbeilage zum Thema Recht der Tageszeitung Rzeczpospolita [Rzeczpospolita vom 22.09.2016 Nr. 222 (10555)] wurde eine Stellungnahme des Partners von SMM Legal Prof. an der Adam-Mickiewicz-Universität Dr. hab. Marcin Orlicki im Zusammenhang mit dem Urteil des Obersten Gerichts bezüglich der sog. unzureichenden Versicherung, d. h. Reduzierung durch Versicherungsunternehmen der Entschädigung, entsprechend des herabgesetzten Wertes der versicherten Sache, obwohl diese innerhalb des Versicherungsbetrags liegt, veröffentlicht.

Prof. Orlicki hob hervor, dass das Oberste Gericht besondere Sorge um die Interessen der Verbraucher anordnete, die in der Regel die Notwendigkeit der zuverlässigen Einschätzung der versicherten Vermögenswerte und der entsprechenden Ermittlung der Versicherungssumme nicht verstehen. Folglich erwarten die Verbraucher auch nicht eine Reduzierung der Entschädigung infolge der unzureichenden Versicherung. Prof. Orlicki wies zudem auf die Nützlichkeit einer fairen Anwendung des Proportionsverhältnisses für die Verbraucher hin, mit dem ihre Interessen auf vielerlei Weise versichert werden können.
Dieser Artikel steht unter der nachstehenden Adresse zur Verfügung:

http://www.rp.pl/Ubezpieczenia-i-odszkodowania/309219932-SN-rozstrzygnal-problem-tzw-niedoubezpieczenia-czyli-zmniejszania-przez-firmy-ubezpieczeniowe-odszkodowania.html#ap-2

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