PKN ORLEN S.A. HAT SEINE ABSICHT ANGEKÜNDIGT, DIE KAPITALKONTROLLE ÜBER ENERGA S.A. ZU ÜBERNEHMEN

PKN ORLEN S.A. hat eine Aufforderung bekannt gegeben, deren Ergebnis die Übernahme der Kapitalkontrolle über ENERGA S.A. sein soll. Die umfassende rechtliche Unterstützung des Projektes erfolgt durch das Expertenteam von SMM Legal unter der Leitung des geschäftsführenden Partners, Professor der Adam-Mickiewicz-Universität Maciej Mataczyński.

Die rechtliche Unterstützung durch SMM Legal umfasst die Begleitung der Unternehmensgruppe und auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Unsere Experten werden den Mandanten auch in Verfahren vor der Europäischen Kommission vertreten.

– Das eingeleitete Verfahren ist aus rechtlicher Sicht eine Herausforderung – betont Prof. Maciej Mataczyński, geschäftsführender Partner von SMM Legal. – An den Arbeiten ist jedoch ein breites Team von hoch qualifizierten Spezialisten beteiligt, die keine Angst vor anspruchsvollen Aufgaben haben – fügt er hinzu.

– In der ersten Phase des Verfahrens gab ORLEN offiziell die Aufforderung bekannt, sich zum Verkauf aller von ENERGA ausgegebenen Aktien anzumelden – erklärt Rechtsberater Tomasz Jaranowski, der das die Begleitung der Unternehmensgruppe des Mandanten gewährleistende Team leitet – Unsere Unterstützung bestand in der Beratung bei der Erstellung des Entwurfs dieser Aufforderung. Wir haben unseren Mandanten auch im Zusammenhang mit der Erfüllung von Informationspflichten unterstützt – erklärt er.

Der nächste Schritt ist das Zusammenschlusskontrollverfahren. Für die Übernahme der Kapitalkontrolle ist unter anderem die Zustimmung der Europäischen Kommission erforderlich. Deshalb hat ORLEN am 20. November 2019 bei der Europäischen Kommission eine Vorabfassung der Zusammenschlussanmeldung eingereicht und damit die Voranmeldephase eingeleitet. Die rechtliche Unterstützung in dieser Phase erfolgte durch ein Team von Anwälten unter der Leitung von Dr. Miłosz Malaga. Sie bestand in der Erstellung einer Arbeitsversion des Antrags.

– Das Ziel unserer Maßnahmen ist es nachzuweisen, dass das vorgeschlagene Transaktionsmodell mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist – erläutert Dr. Miłosz Malaga. – Die nächste Phase des Verfahrens wird die Einreichung der endgültigen Fassung des Antrags durch das Unternehmen sein. Die Europäische Kommission wird dann ein förmliches Zusammenschlusskontrollverfahren einleiten" – präzisiert er.

ORLEN und ENERGA sind Unternehmen aus dem Energiesektor im weiteren Sinne, an denen der Fiskus beteiligt ist.

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