Wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens im Fall unseres Mandanten.

Am 28. März 2023 hob der Oberste Gerichtshof das rechtskräftige Urteil auf und verwies den Fall, mit dem der Mandant zu uns gekommen war, nachdem er seine Haftstrafe bereits teilweise verbüßt hatte, zur Neuverhandlung zurück. Dies ist eine bedeutsame Tatsache, da der Mandant wieder straffrei ist. Ein solches Ergebnis ist äußerst selten. Dies ist ein weiterer Erfolg des Strafrechtsteams von SMM Legal unter der Leitung von Rechtsanwalt Krzysztof Urbańczak.

Der Mandant, ein Geschäftsmann, wurde des Betrugs und des Handelns zum Nachteil von Gläubigern im Zusammenhang mit der angeblichen Entfernung von Vermögenswerten aus dem Unternehmen angeklagt. Der Mandant wandte sich an unsere Anwaltskanzlei, nachdem er bereits rechtskräftig verurteilt worden war und einen Teil seiner Strafe verbüßt hatte. In der Zwischenzeit sind jedoch neue Beweise und Fakten in dem Fall aufgetaucht, die darauf hindeuten, dass er die Taten, für die er verurteilt wurde, nicht begangen hat.

– Ein solcher Umstand war die Grundlage für die Anwendung einer außerordentlichen Maßnahme, d.h. die Einreichung eines Antrags beim Obersten Gerichtshof auf Wiederaufnahme des mit einer rechtskräftigen Entscheidung abgeschlossenen Verfahrens im Hinblick auf die Entdeckung neuer Beweise und Fakten – erklärt Rechtsanwalt Krzysztof Urbańczak. – Wir haben den Antrag zusammen mit der Rechtsanwältin Lidia Ignaczak vorbereitet und im Namen unseres Mandanten eingereicht – fügt er hinzu.

Der Oberste Gerichtshof teilte die in der Klage vorgebrachten Argumente und verwies den Fall unter Aufhebung des rechtskräftigen Urteils an das Berufungsgericht zurück.

– Dies ist noch nicht das Ende des Falles – sagt Rechtsanwältin Lidia Ignaczak. – Dennoch musste der Oberste Gerichtshof, als er das rechtskräftige Urteil aufhob, die Möglichkeit eines Justizirrtums und der Verurteilung einer unschuldigen Person in Betracht ziehen – erklärt sie.

– Für den Mandanten ist es vor allem wichtig, dass er aus rechtlicher Sicht von einer vorbestraften Person wieder zu einer formal straffreien Person geworden ist – erklärt Rechtsanwalt Krzysztof Urbańczak weiter.

Der Fall geht nun zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurück.

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