ERFOLG VON SMM LEGAL VOR DEM OBERSTEN GERICHT

Die Rechtsanwältin, Frau Patrycja Starczewska von SMM Legal, die einen der größten polnischen Übertragungsbetreiber vertrat, gewann eine Rechtssache vor dem Obersten Gericht.

In der letzten Woche entschied das Oberste Gericht die folgende Rechtsfrage: Steht einer Person, deren Grundstück infolge der Ersitzung mit einer Dienstbarkeit belastet wurde, die inhaltlich der Leitungsdienstbarkeit entspricht, ein Anspruch auf Vergütung für die Nutzung des Grundstücks in einem Umfang, der der Dienstbarkeit für den Zeitraum vor der Ersitzung entspricht, zu?

Das Oberste Gericht fasste nach Durchführung der Verhandlung folgenden Beschluss (III CZP 77/16): Dem Eigentümer eines Grundstücks, welches infolge der Ersitzung mit der Leitungsdienstbarkeit belastet wurde, steht kein Anspruch auf Vergütung für die Nutzung dieses Grundstücks für den Zeitraum vor der Ersitzung zu, wodurch zugleich der Argumentation von Frau Starczewska stattgegeben wurde. Dieser Beschluss ist von wesentlicher Bedeutung für Übertragungssachen, da nämlich Zweifel ausgeräumt werden, die in Gerichtsentscheidungen vor obigem Hintergrund aufkommen könnten.

Link zum Inhalt des Beschlusses:   http://www.sn.pl/sprawy/SitePages/zagadnienia_prawne.aspx?ItemID=842&ListName=Zagadnienia_prawne&Rok=2016

 

Limitations raise questions. We provide answers.
Share