ZUSTIMMUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR DIE ÜBERNAHME DER KONTROLLE ÜBER ENERGA S.A. DURCH PKN ORLEN S.A

Am 31. März 2020 hat die Europäische Kommission die Entscheidung erlassen, keine Einwände gegen die Übernahme der Kapitalkontrolle über ENERGA S.A. durch PKN Orlen S.A. zu erheben. Das von Prof. Maciej Mataczyński geleitete Team von SMM Legal hat PKN Orlen S.A. während des gesamten Prozesses zur Anmeldung des Zusammenschlusses in umfassender Weise rechtlich unterstützt. Professor Mataczyński vertrat den Mandanten auch in dem vor der Europäischen Kommission anhängigen Verfahren.

– Dies ist ein großer Erfolg für unseren Kunden, für den die geplante Transaktion ein wichtiger Schritt zur Umsetzung strategischer Ziele auf dem Energiemarkt ist. Es handelt sich um eines der größten Verfahren dieser Art, das den polnischen Markt betreffen – betont Prof. Maciej Mataczyński, geschäftsführender Partner von SMM Legal. – Zuverlässige Vorbereitungsmaßnahmen und umfassende Kompetenzen unseres Teams im Bereich des Energie- und Wettbewerbsrechts haben dem Mandanten zu einer positiven Entscheidung verholfen. Wir haben wieder einmal bestätigt, dass wir uns als Unternehmensberater in Präzedenzfällen bewähren – fügt er hinzu.

Die Entscheidung der Kommission ist bedingungslos und besagt, dass die geplante Transaktion mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

– Für PKN Orlen S.A. bedeutet dies, dass für die Übernahme der Kontrolle über ENERGA S.A. keine Abhilfemaßnahmen auf einem der von dieser Transaktion betroffenen Märkte ergriffen werden müssen – erklärt Dr. Miłosz Malaga, der für die rechtliche Unterstützung durch SMM Legal im Bereich des Wettbewerbsrechts zuständig ist.

Die Arbeiten des Teams zur Unternehmensbetreuung des Mandanten werden von Rechtsanwalt Tomasz Jaranowski geleitet. Die Unterstützung des Teams für Wettbewerbsrecht wird auch von der Rechtsanwältin Magdalena Cisowska gewährleistet.

Die Entscheidung wurde in der sog. ersten Verfahrensphase nach 24 Werktagen nach der Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses am 26. Februar 2020 erlassen. Der Erlass dieser Entscheidung war eine der Bedingungen der am 5. Dezember 2019 bekannt gegebenen Aufforderung für 100% der Aktien der Unternehmensgruppe Energa.

Limitations raise questions. We provide answers.
Share