DR. MACIEJ DYBOWSKI IST KOAUTOR DES NEUESTEN KOMMENTARS ZUR VERFASSUNG DER REPUBLIK POLEN

Auf dem Markt für juristische Fachliteratur ist in den letzten Tagen im Verlag C.H. Beck ein zweibändiger Kommentar zur Verfassung der Republik Polen unter der wissenschaftlichen Redaktion von Prof. Marek Safjan und Prof. Leszek Bosek erschienen. Zu seinen Autoren gehört auch Dr. Maciej Dybowski – Spezialist in der Kanzlei Sójka Maciak Mataczyński.

Der Kommentar enthält eine umfassende Besprechung sämtlicher Bestimmungen und der Präambel der Verfassung der Republik Polen vom 2.04.1997 und ermöglicht eine genaue Einsicht in die Auslegung der Bestimmungen des Grundgesetzes, die unter Berücksichtigung der umfangreich angeführten Rechtsprechung der Gerichte vorgenommen wurde. Er stellt somit ein unentbehrliches Werkzeug für die Entscheidung von Verfassungsmäßigkeitsfragen dar, die in der juristischen Praxis auftreten. Der Kommentar ist vor allem an diejenigen gerichtet, die alltäglich eine juristische Praxis betreiben und sich bei ihrer Arbeit mit den Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsvorschriften beschäftigen: Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Rechtsberater sowie Referendare von allen Rechtsberufen, Verwaltungs- und Forschungspersonal.

https://www.ksiegarnia.beck.pl/prawo-duze-komentarze-becka/id13163,Konstytucja-RP.-Tom-1.-Komentarz-do-art.-186.html

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