Zwei individuelle Empfehlungen für SMM Legal-Experten im Ranking der “Rzeczpospolita”

Das diesjährige Ranking der “Rzeczpospolita” für Anwaltskanzleien brachte SMM Legal zwei Auszeichnungen. In die engere Auswahl der Experten für die ausgewählten Fachgebiete kamen u. a. Prof. Maciej Mataczyński, der in der Kategorie “Handels- und Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen” empfohlen wurde, und Rechtsberaterin Monika Adamczak in der Kategorie “Öffentliches Auftragswesen”.

Unsere Experten konkurrierten mit den größten Kanzleien mit mehr als 50 Anwälten. Das Endergebnis wurde nicht nur durch die Anerkennung der Rechtsgemeinschaft, sondern auch durch die Position in internationalen Rankings und die Meinungen von Unternehmensjuristen beeinflusst.

Gesellschaftsrecht sowie Fusionen und Übernahmen gehören zu den wichtigsten Spezialisierungen unserer Kanzlei – sagt der geschäftsführende Partner, Rechtsanwalt Maciej Mataczyński. – Auch in internationalen Rankings erhalten wir regelmäßig Empfehlungen in dieser Kategorie, eine Bestätigung für uns, dass es sich lohnt, konsequent Kompetenz in bestimmten Fachgebieten aufzubauen.

Die zweite Empfehlung ging an Rechtsanwältin Monika Adamczak, Leiterin der Abteilung Vergaberecht von SMM Legal.

– Dies ist eine weitere Hommage an Anwältin Adamczak. – bemerkt der zweite geschäftsführende Partner von SMM Legal, Rechtsanwalt Przemysław Maciak. – Wir sind davon überzeugt, dass unsere Partner hervorragende Experten auf ihrem Gebiet sind, denen unsere Kunden ihre wichtigsten Angelegenheiten und Projekte anvertrauen. – fügt er hinzu.

Die Redaktion der Rzeczpospolita berichtet, dass 327 Kanzleien aus ganz Polen an der diesjährigen Ausgabe des Rankings teilgenommen haben. Die Ergebnisse der Hauptrangliste der Anwaltskanzleien beruhen auf einem Vergleich zwischen der Zahl der qualifizierten Anwälte und der Gesamtzahl der in den am Wettbewerb teilnehmenden Kanzleien tätigen Anwälte. In dieser Rangliste belegten wir Platz 30.

Die vollständige Rangliste finden Sie hier und in der Ausgabe vom 20. Juni 2024 der Rzeczpospolita.

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