Am 27. Januar 2022 erteilte der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz die Genehmigung, dank welcher unsere Mandanten gemeinsam eine Geschäftstätigkeit im Bereich Biomethan führen werden können. Die Orlen Południe S.A. wird an der zu gründenden Gesellschaft 51 % der Anteile übernehmen, hingegen PGNiG S.A. 49 % der Anteile. Beide Unternehmen begleitete in der Phase des kartellrechtlichen Verfahrens das SMM Legal-Team für Wettbewerbsrecht, das von Prof. Maciej Mataczyński und Dr. Miłosz Malaga geleitet wurde.
– Die Absicht der Transaktionsdurchführung der muss bei dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz angezeigt werden, um eine Genehmigung für die Transaktionsdurchführung zu erhalten – erklärt Dr. Miłosz Malaga, federführend bei den Arbeiten in dieser Sparte. – Das Verfahren war besonders interessant, da es erforderte, dass der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz eine bestimmte Herangehensweise für die Tätigkeit im Bereich Biokraftstoffe und Biokomponenten zugrunde legt, damit die Kartellbehörde die Folgen der geplanten Transaktion auf Wettbewerbsunternehmen ordnungsgemäß beurteilen kann – erläutert er.
Involviert in die Arbeiten des Juristenteams im Bereich des Zusammenschlussvorhabens waren insbesondere: Anna Mathews, Dagmara Dragan und Wojciech Rzepiński, wobei bei diesem Verfahren Kompetenzen im Wettbewerbsrecht, Energierecht sowie zu den Regelungen über Biokraftstoffe und Biokomponenten gekoppelt wurden. Die Arbeiten der Juristen bezogen sich auf die Erarbeitung der Anmeldung der Transaktion und der Antworten auf die einzelnen Fragen des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, wozu auch die Ausarbeitung einer entsprechenden rechtlichen Qualifizierung zur Geschäftstätigkeit im Bereich der Erzeugung von Biogas und Biomethan gehörte.
– Ziel unserer Mandanten ist es, die Tätigkeit im Bereich Biomethan auszubauen, das durch Einsatz in Industrie oder Energiewirtschaft zur Emissionsreduzierung des polnischen Energiesektors beitragen kann – sagt Prof. Maciej Mataczyński, der die Mandanten vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz vertritt. – Die Inanspruchnahme unserer Rechtsberatung in Projekten, die eine Niedrig- und Null-Emissions-Energiewirtschaft unterstützen, was in der Zeit der Klimakrise besondere Bedeutung hat, ist für uns eine zusätzliche Genugtuung – ergänzt er.
Die Genehmigung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz für den Zusammenschluss ist bedingungslos. Die Beteiligten können jetzt an der Umsetzung der Transaktion arbeiten.
– Die Beratung durch SMM Legal wird die Unterstützung der Mandanten bei der Ausarbeitung einer Struktur und der Grundsätze der Funktionsweise des neuen Unternehmens umfassen – erklärt Dr. Jan Stranz, federführend bei den Arbeiten des Corporate-Teams. – Resultat dieser Phase wird ein verhandelter und abgeschlossener Investitionsvertrag sein – sagt er abschließend.