Am 16. März 2022 haben unser Kunde PKN ORLEN S.A. und Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo S.A. die Zustimmung des Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz für den Zusammenschluss erlangt. Die Entscheidung beinhaltet die Verpflichtung der Gesellschaften zur Ausgliederung des Betreibers von Erdgasspeichern. Das ist ein weiterer Erfolg des Teams für Wettbewerbsrecht SMM Legal unter der Leitung von Prof. Maciej Mataczyński, der Bevollmächtigter von PKN ORLEN S.A. sowohl im Verfahren vor der Europäischen Kommission als auch vor dem polnischen Kartellamt war. Wir gratulieren!
– Das ist ein beispielloses Geschäft nicht nur auf Grund der Stellung beider Rechtsträger auf dem polnischen Gasmarkt, sondern auch wegen ihrer wesentlichen Bedeutung für den polnischen Energiesektor und dessen Transformation – kommentiert unser Geschäftsführender Partner, der die Arbeiten der Abteilung für Fusionen und Übernahmen leitet, Prof. Maciej Mataczyński. – Die einzigartigen Erfahrungen des SMM Legal-Teams haben erneut zur wirksamen Unterstützung des strategischen Projekts unseres Kunden beigetragen – fügt er hinzu.
Team für Wettbewerbsrecht
Unser Expertenteam hat an dem Projekt seit 2020 gearbeitet und dabei die führende Rolle unter Rechts- und Wirtschaftsberatern beider Rechtsträger gespielt.
Die fachkundigen Arbeiten im Bereich der Konzentration wurden unmittelbar von Dr. Miłosz Malaga geleitet, der umfangreiche Erfahrungen bei früheren Projekten gesammelt hat. Die Aufgaben unserer Juristen haben im Folgenden bestanden:
- Ausarbeitung des Antrags an die Europäische Kommission auf die Verweisung der Sache an den Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
- Unterstützung von PKN ORLEN S.A. in den Kontakten mit der Europäischen Kommission,
- Vorbereitung der Anmeldung des Geschäfts an den Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
- Unterstützung des Kunden während des Verfahrens vor dem Amt für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, einschließlich der Vorbereitung der Antwort auf detaillierte Fragen des Vorsitzenden des Amtes,
- Entwicklung der Vorschläge von Abhilfemaßnahmen, die aus der Sicht der Energiesicherheit des Landes und der Sicherheit der Gaslieferungen angemessen sind und zugleich für den Kunden und den Marktwettbewerb selbst sicher sind in der Prüfungsphase vor dem Kartellamt.
Der Kunde wurde durch einzigartiges Know-how und Kompetenzen aus dem Bereich des Energierechts, Wettbewerbsrechts sowie der Regelungen des Gasmarktes von Anna Mathews, Dagmara Dragan und Wojciech Rzepiński unterstützt. Eine starke Unterstützung im Bereich des Wettbewerbsrechts hat zudem der Rechtsanwalt Piotr Andrzejewski gewährleistet. Bei den Arbeiten an dem Projekt war auch Julia Pampuchowicz maßgeblich involviert.
Zeitplan der Erlangung der Zustimmung für die Konzentration
Die Arbeiten dauerten seit 2020. Der erste für die Sache maßgebliche Zeitpunkt war die Bekanntgabe der Absichtserklärung zwischen dem Staat und PKN ORLEN S.A. bezüglich der Konsolidierung mit PGNiG S.A.
Auf Grund der strategischen Bedeutung des Geschäfts für den polnischen Gasmarkt hat das von Prof. Maciej Mataczyński geleitete SMM Legal-Team den Kunden bei der Notifizierung des Geschäfts bei der Europäischen Kommission beraten. Gleichzeitig wurde am 19. Februar 2021 der Antrag auf die Verweisung der Sache an den Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz gestellt.
Die Europäische Kommission wurde von der im Antrag vorgeschlagenen Argumentation überzeugt und sie hat innerhalb von einem Monat, d.h. am 25. März 2021, ihre Entscheidung über die Verweisung der Sache an den Vorsitzenden des polnischen Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz zur Prüfung getroffen.
– Das ist ein großer Erfolg, wenn wir berücksichtigen, dass die bisherige Praxis der Europäischen Kommission die Verweisung von weniger bedeutenden Sachen an lokale Kartellämter billigte – erläutert Dr. Miłosz Malaga.
Eine weitere Phase der Arbeiten umfasste die rechtliche Unterstützung bei der Anmeldung durch PKN ORLEN der Konzentrationsabsicht an den Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz. Das Verfahren zur Prüfung der Konzentration wurde am 10. Mai 2021 eingeleitet.
– Die Größe beider Rechtsträger, ihre Stellung auf dem polnischen Gasmarkt, die Komplexität der gegenseitigen vertikalen Beziehungen haben dazu beigetragen, dass diese Konzentration nicht nur die größte, aber auch die zur Prüfung schwierigste Konzentration in der Geschichte des polnischen Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz war – urteilt Prof. Maciej Mataczyński.
– Um die Folgen des geplanten Geschäfts für den Wettbwerb richtig einzuschätzen, hat das Kartellamt sowohl mit der Prüfung der im Antrag dargelegten Argumentation als auch mit einer breit angelegten Untersuchung des Marktes, auf dem der Zusammenschluss zustande kommen sollte, begonnen – fügt Dr. Miłosz Malaga hinzu.
Von dem Schwierigkeitsgrad dieses Prozesses zeugt die Verlängerung des Termins für die Beendigung des Verfahrens (s.g. Übergang zur zweiten Phase), die am 24. Mai 2021 mit dem Beschluss des Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz erfolgte.
In dieser Zeit haben die Juristen SMM Legal dem Kunden die volle Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Organ zukommen lassen. Die Beteiligten der vom Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz geführten Marktuntersuchung haben ihre Zweifel betreffend den Einfluss der Konzentration auf den polnischen Gasmarkt, insbesondere in Verbindung damit, dass der Rechtsträger nach dem Zusammenschluss Eigentümer und Betreiber von Erdgasspeichern bleiben würde, zum Ausdruck gebracht.
In Beantwortung der im Zuge der Marktuntersuchung geäußerten Zweifel haben die Verfahrensbeteiligten einen entsprechenden Vorschlag der Verpflichtungen unterbreitet. Das SMM Legal-Team war bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags beteiligt.
Die vorgeschlagene Lösung beruht auf dem Verzicht auf die Kontrolle über die Gesellschaft Gas Storage Poland, die vom Rechtsträger nach dem Zusammenschluss unabhängig sein, jedoch die Funktion des Betreibers von Erdgasspeichern weiterhin ausüben wird. Die Speicher bleiben gleichzeitig Eigentum von PGNiG. Der Käufer der Gas Storage Poland wird auch der Pflicht der Freigabe durch den Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz unterliegen. Zur Desinvestition wird es innerhalb von 12 Monaten nach dem Zusammenschluss von PKN ORLEN und PGNiG kommen.
– Im Endeffekt wurde eine Lösung vorgeschlagen, welche die Ewartungen der Beteiligten der Marktuntersuchung und des Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz mit der Sicht von PKN ORLEN S.A. und PGNiG S.A. entsprechend ausgleicht, wobei die Sicherheit der Lieferungen und der Verfügbarkeit von Erdgas in Polen gewährleistet werden – fasst Prof. Maciej Mataczyński zusammen.
Mit der Entscheidung hat der Vorsitzende des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz erkannt, dass die von den Beteiligten vorgeschlagenen Verpflichtungen die früher geäußerten Zweifel ausräumen und gewährleisten, dass die Konzentration zu keinen negativen Folgen auf den jeweiligen relevanten Märkten führen wird. Die Zustimmung des Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz für die Vornahme der Konzentration wurde demnach unter Auflagen erteilt. Die Parteien werden jetzt an der Einleitung des Geschäfts des Zusammenschlusses arbeiten. Nach Vornahme dieses Geschäfts beginnt die Frist von 12 Monaten für die Einleitung der Abhilfemaßnahmen in Form des Verzichts auf die Kontrolle über die Gesellschaft Gas Storage Poland zu laufen.