NEUER ARTIKEL ÜBER DAS DEUTSCHE ANTIMONOPOLRECHT VORBEREITET VON DEM GERMAN DESK DER KANZLEI

In der Internetausgabe der Antimonopol- und Regulierungsquartalschrift (IKAR) ist der neue Artikel über die Stellungnahme des deutschen Bundeskartellamt zu der sog. exterritorialen Konzentrationen. Der Autor ist Wojciech Łyszczarz – Mitglied von German Desk der Kanzlei.

Der Artikel ist den Grundsätzen der Beurteilung von sog. Exteritoriallen Konzentrationen gewidmet, die von den Unternehmers von außerhalb Deutschland vorgenommen werden, aber die potentiell den Wettbewerb auf dem deutschen Gebiet beeinflussen. Das zuständige Organ für die Beurteilung der Art der Konzentration (darunter von Zusammenschlüssen, Übernahmen und Gründung von joint ventures) ist das deutsche Bundeskartellamt. Der Artikel zeigt die Problematik der Gerichtsbarkeit der deutschen Antimonopolbehörde und fasst die Vorgaben zusammen, nach denen Erfüllung die Genehmigung für die Konzentration beantragt werden muss. Die erwähnten Fragen haben große praktische Bedeutung für die polnischen Unternehmer, die Fusionen und Übernahmen planen. Wie es sich erweist, Geschäfte von diesem Typ die in Polen durchgeführt werden, können in manchen Situationen auch die Einwilligung der deutschen Antimonopolbehörde bedürfen.

Den Artikel können Sie hier lesen:http://ikar.wz.uw.edu.pl/numery/27/pdf/39.pdf

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