Die Anwälte der Abteilung für Finanz- und Bankrecht von SMM Legal haben erfolgreich ein für den polnischen Markt bahnbrechendes Verfahren abgeschlossen, um von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde die Genehmigung für die Anwendung eines neuen Kapitalinstruments zu erhalten, d.h. die Qualifizierung der der Bank gewährten nachrangigen Darlehen als Eigenmittel, wodurch die Kapitalquoten der Bank erheblich gestärkt wurden. Die Umsetzung dieser Lösung trägt zu einer Steigerung des wirtschaftlichen Potenzials der Genossenschaftsbanken bei, was sich direkt auf das Angebot moderner Bankprodukte für die Kunden auswirkt.
Die SGB-Bank S.A. war somit die erste Bank in Polen, die das neue AT1-Kapitalinstrument nutzte, welches es ihr mit Genehmigung der Finanzaufsichtskommission ermöglichte, ihre Eigenmittel zu stärken und ihre Leverage Ratio und MREL-TEM (Mindestmaß an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten) zu erhöhen. 164 Genossenschaftsbanken, die 94% der SGB-Gruppe entsprechen, haben sich an der Initiative zur Nutzung der AT1-Instrumente beteiligt.
Die Herausforderung bestand vor allem darin, die für den Prozess notwendigen Verträge und Satzungen auszuarbeiten und sie an die neuen Vorschriften anzupassen, die die Verwendung von AT1-Instrumenten ermöglichen und die am 1. Oktober 2023 in der polnischen Rechtsordnung in Kraft treten – betont Dr. Adrian Rycerski, Leiter der Abteilung Finanz- und Bankrecht der Kanzlei.
Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer monatelangen anspruchsvollen, aber hervorragenden Zusammenarbeit mit unserem Kunden, dessen Geschäft wir seit mehr als einem Jahrzehnt unterstützen – sagt der geschäftsführende Gesellschafter Przemysław Maciak. – Die Umsetzung innovativer Lösungen ist Teil der DNA unseres Teams. Wir haben keine Angst vor der Umsetzung innovativer Projekte, die auf neu eingeführten Vorschriften basieren – fügt er hinzu.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Möglichkeit, an einem so interessanten Projekt zu arbeiten!
Das SMM Legal Team, das die SGB-Bank S.A. unterstützt hat: Rechtsanwalt Dr. Adrian Rycerski, Rechtsanwalt Maciej Tulwin, Rechtsanwalt Dr. Jan Stranz, Rechtsreferendar Adam Karmoliński.